| Es ist soweit:
Begleitetes Fahren mit 17 Jahren kommt zum 1.1.2008.
Junge Fahrer können so zusätzliche Fahrpraxis sammeln.
- gilt für die Kl. B+BE (Auto+Anhänger)
- Ausbildung ab 16½ Jahren
- Kl. M+L (Moped+Traktor) dürfen auch ohne Begleitung gefahren werden.
- die Probezeit beginnt mit Erhalt der Prüfbescheinigung!
- Begleitperson (auch mehrere) Mindestalter 30 Jahre, 5 Jahre FS Kl.B, max. 3 Punkte in Flensburg
- zusätzliche Kosten: 8,70 Euro für die Prüfbescheiningung, 11 Euro pro Begleitperson, ansonsten
ganz normale Ausbildung in der Fahrschule ohne Mehrkosten!
Geschwisterrabatt Klasse B gibts noch immer:
Das 2. Kind erhält zwei Stunden Rabatt, das 3. drei, ab dem 4. Kind vier Stunden.
Treuebonus
Bei uns zahlst Du die Bögen nur beim ersten Führerschein, alle weiteren Lehrmittel erhältst Du gratis!
Führerscheinfinanzierung über www.fuehrerschein-starthilfe.de
2010 haben nur zwei Fahrschüler eine zweite praktische Prüfung in den
Klassen B, BE, A, A1, M, L+T gebraucht, alle anderen haben auf Anhieb bestanden!
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